Landkreis aktuell

Neue Prüfpflichten für Heizöltanks


Zum Schutz des Grundwassers müssen Tankanlagen in technisch einwandfreiem Zustand sein. Dies wird unter anderem durch regelmäßige Prüfungen ähnlich wie bei jedem Fahrzeug sichergestellt. Die Anforderungen an diese Prüfungen - z. B.  Fristen und Mängelbeseitigung - richten sich seit 01.08.2017 nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Aus der AwSV ergeben sich veränderte Anforderungen an die Prüfpflicht von bereits bestehenden Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Diesel, Benzin und Altöl. Abhängig von Kriterien wie Lagervolumen, ober- oder unterirdische Aufstellung oder Lage im Wasserschutzgebiet bzw. Überschwemmungsgebiet sind Tankanlagen einmalig oder regelmäßig durch eine Sachverständigenorganisation zu prüfen.

Außerdem müssen Tankanlagen, die sich in einem Überschwemmungsgebiet befinden, bis Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet sein.

Das Umweltschutzamt des Landkreises Reutlingen informiert gerne darüber, ob eine Tankanlage regelmäßig geprüft oder nachgerüstet werden muss. Zu erreichen ist das Umweltschutzamt telefonisch unter 07121 480-2333 oder per Mail an umweltschutzamt(at)kreis-reutlingen.de

Durch die regelmäßige Prüfung wird der gesetzlichen Pflicht nachgekommen und ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Boden und Grundwasser geleistet.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamts Reutlingen www.kreis-reutlingen.de unter der Rubrik Tankanlagenüberwachung.


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