Landkreis aktuell

Online- Infoveranstaltungen zur gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarreform) ab 2023


Für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen können jährlich Ausgleichsleistungen beantragt werden. Mit der Umsetzung der Agrarreform (GAP) für die Förderperiode von 2023 bis 2027 treten zum 01.01.2023 neue Regelungen in Kraft. Zukünftig ist die Einhaltung der Konditionalität, welche Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) sowie Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) beinhaltet, Voraussetzung für den Erhalt der Ausgleichszahlungen. Über die neuen Öko-Regelungen, das FAKT-Programm mit erweiterten Fördermaßnahmen (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) werden zusätzliche Ausgleichszahlungen für besondere Leistungen gewährt.

Das Kreislandwirtschaftsamt in Münsingen bietet zu den Änderungen und neuen Fördermöglichkeiten ab 2023 Informationsveranstaltungen an.  Hierzu sind alle  eingeladen, die landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Reutlingen bewirtschaften. Die Veranstaltungen finden online statt. Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind unter https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Veranstaltungskalender_RT möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten am Vortag der Veranstaltung per E-Mail den Zugangscode.
Die Online-Informationsveranstaltungen zur Agrarreform finden statt am: 
Dienstag 06. September, 20 Uhr und Donnerstag, 08. September, 20 Uhr.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0