Landkreis aktuell

Landkreis unterstützt Busverkehr im Südlichen Landkreis mit Sonderzahlung


Dem Landkreis war die schwierige Situation der Verkehrsunternehmen seit Anfang der Dieselpreissteigerungen sehr bewusst, denn etliche Verkehrsunternehmen sind im Zusammenhang mit der Kostenexplosion bei den Treibstoff- und Energiepreisen mit der Bitte um Unterstützung auf den Landkreis zugekommen. Seit Beginn des Ukrainekrieges haben zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund naldo stattgefunden, um eine Lösung zur Entlastung der Verkehrsunternehmen und zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den Buslinien im Landkreis zu finden.

Bereits während dieser Gespräche haben die naldo-Landkreise die Verkehrsunternehmen schnell und unbürokratisch unterstützt. So wurden z.B. die Zuweisungen nach § 15 ÖPNVG (Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs) früher als sonst und bereits zu 75 % statt zu 50 % ausbezahlt, um in einem ersten Schritt die Liquidität der Verkehrsunternehmen sicherzustellen. Dabei handelte es sich um Auszahlungen von über 3 Mio. Euro allein im Landkreis Reutlingen.

Nach intensiven und schwierigen Verhandlungen zwischen naldo, den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen wurde im Juli für den Verkehrsverbund naldo ausnahmsweise eine unterjährige Tariferhöhung zum 01.10.2022 in Höhe von 6,3 % beschlossen. Diese Maßnahme wird für höhere Fahrgeldeinnahmen zum Ausgleich der Kostensteigerungen in den Kassen der Verkehrsunternehmen sorgen. Um diese Tariferhöhung für die Fahrgäste auf einer gerade noch marktverträglichen Höhe von 6,3 % zu halten, bringt der Landkreis Reutlingen in 2022 und 2023 rd. 1, 5 Mio. Euro in den Tarif ein, von denen überwiegend die eigenwirtschaftlichen Verkehre profitieren. Diese Verkehre werden von den Verkehrsunternehmen in finanzieller Eigenverantwortung ohne Finanzierungsverträge mit dem Landkreis gefahren.

Beim Verkehrsvertrag für den Südlichen Landkreis stehen diese Einnahmen aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung aufgrund der Ausschreibung des Verkehrs als Bruttovertrag dem Landkreis zu, so dass hier eine andere Lösung gefunden werden musste. Dies insbesondere auch zur Entlastung der Subunternehmer, die die Verkehrsleistung zum Teil im Auftrag der Bietergemeinschaft (BieGe) aus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) und der Süddeutschen Verkehrslinien GmbH erbringen. Damit die Verkehrsleistungen für die Pendler und Schüler aufrechterhalten werden können, haben sich die BieGe und der Landkreis unter Beteiligung der Subunternehmen einmalig auf eine Sonderzahlung für das Jahr 2022 in Höhe von rd. 180.000 Euro zum Ausgleich der extremen Kostensteigerungen geeinigt. Dies entspricht 50 % der vorgezogenen Wertsicherung des Verkehrsvertrages für das Jahr 2022 durch vertraglich vereinbarte Preisgleitklauseln. „Durch diese Sonderzahlung leistet der Landkreis einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Verkehrs im Südlichen Landkreis und zur Stabilisierung der Situation der Verkehrsunternehmen“, so Hans-Jürgen Stede, Erster Landesbeamter beim Landratsamt Reutlingen.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0