Landkreis aktuell

Landratsamt verlängert Beschränkung der Wasserentnahme an öffentlichen oberirdischen Gewässern


Trotz vereinzelter Regenfälle führen die Bäche und Flüsse im Landkreis Reutlingen äußerst wenig Wasser oder sind bereits ausgetrocknet. Um die Tier- und Pflanzenwelt weiterhin zu schützen, verlängert das Landratsamt Reutlingen das Verbot der Wasserentnahme im Zuge des Gemeingebrauchs (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung bis einschließlich 30. September 2022.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen im Sinne des Gemeingebrauchs im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flußabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und des Kesselbaches.

Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Gewitter und Regenschauer wirken sich dabei nur kurzzeitig verbessernd auf die Gewässerzustände aus.

Die Allgemeinverfügung kann im Internet unter der Adresse des Landkreises Reutlingen https://www.kreis-reutlingen.de/Bekanntmachungen nachgelesen werden.


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