Landkreis aktuell

Erste Omikron-Impfstoffe verfügbar


Am Freitag, 16. September 2022, können am Marktplatz 14 von 15 bis 18 Uhr zum ersten Mal die neuen Omikron-Impfstoffe verimpft werden. Die angepassten Impfstoffe sind für die erste und zweite Auffrischimpfung vorgesehen, also die sogenannten Dritt- und Viertimpfungen. Eine Grundimmunisierung ist mit diesen Impfstoffen nicht möglich. Folglich können sich nur Personen mit den Omikron-Impfstoffen impfen lassen, denen die Ständige Impfkommission (STIKO) die entsprechende Auffrischimpfung empfiehlt.

Die beiden angepassten Impfstoffe werden an diesem Wochenende sowie an den folgenden Impfaktionen zur Verfügung stehen. Die Impftermine sind derzeit bis Ende September geplant und finden wie gewohnt freitags von 15 bis 18 Uhr am Marktplatz 14 (16.09., 23.09., 30.09.) und sonntags von 13 bis 16 Uhr am Stadion an der Kreuzeiche (18.09., 25.09.) statt. Eine vorherige Terminbuchung ist derzeit nicht erforderlich. Mit Start des neuen Impfportals des Landes werden im Laufe der nächsten Woche voraussichtlich auch Terminbuchungen an den regionalen Impfstützpunkten in Reutlingen möglich sein. Darüber wird das Landratsamt noch einmal gesondert informieren.

Zudem werden an den regionalen Impfstützpunkten entsprechend der STIKO-Empfehlung weiterhin Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen mit den bekannten Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna und Novavax angeboten. Kinder und Jugendliche von fünf bis elf Jahren können mit dem Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat bereits weitere Omikron-Impfstoffe zugelassen, die an die Omikron-Sublinien BA.4 und BA.5 angepasst sind. Diese stehen derzeit noch nicht für zur Verfügung. Mit ihnen wird jedoch in den nächsten Wochen gerechnet.

STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung

Mit der 21. Aktualisierung vom 18. August 2022 hatte die STIKO ihre Impfempfehlung für die zweite Auffrischimpfung angepasst. Der zweite Booster wird seither Personen im Alter ab 60 Jahren empfohlen sowie Personen ab fünf Jahren, die infolge einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen. Ebenso können Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und deren Bewohner eine zweite Auffrischimpfung erhalten. Voraussetzung für eine vierte Impfung sind zudem drei vorausgegangene immunologische Ereignisse (Impfung oder SARS-CoV2-Infektion), wobei das letzte Ereignis mindestens sechs Monate zurückliegen muss. Lediglich für begründete Einzelfälle ist hier eine Ausnahmeregelung möglich.

Informationsangebot des Landkreises

Bei Fragen zum Impfen können sich Bürgerinnen und Bürger unter 07121 - 480 4399 an das Pandemieteam des Gesundheitsamtes wenden. Dieses ist von Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr erreichbar. Bei medizinische Fragen wenden Sie sich bitte weiterhin an den Haus- oder Facharzt.

Bei Bedarf finden sich weitere Informationen zum Thema sowie die aktuellen Termine auf der Internetseite des Landkreises zum Impfen.

Impfangebot im Landkreis


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0