Landkreis aktuell

Mehrwegangebotspflicht ab 2023 - Jetzt noch Förderung sichern


Die Neuregelung betrifft insbesondere Bäckereien, Bistros, Cafés, Restaurants, Imbisse, Kantinen, Mensen aber auch Essenstheken und Salatbars im Einzelhandel. Viele Betriebe haben bereits Mehrwegbecher und -boxen eingeführt. (Gastro-)Betriebe haben verschiedene Anbieter von Pfandsystemen zur Auswahl, um eine individuell passende Lösung zu finden. In der Stadt Reutlingen und im Landkreis Reutlingen bieten viele den Mehrwegbecher RECUP oder die Mehrwegbox REBOWL an. Dies wiederum bietet den Vorteil, dass die Becher und Boxen an vielen infrage kommenden Stellen zurückgegeben werden können. Für die Einführung von Mehrweg-Pfandboxen haben die Technischen Betriebsdienste Reutlingen, die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen und der Landkreis Reutlingen bereits 2021 das Förderprogramm „Geh deinen Weg mit Mehrweg“ aufgelegt. Alle (Gastro-)Betriebe in der Stadt Reutlingen und im Landkreis Reutlingen können sich jetzt noch eine Förderung in Höhe von 300 Euro sichern.

Was bedeutet die Mehrwegangebotspflicht konkret?

Zusätzlich zu Einwegverpackungen aus Kunststoff (oder mit einem Kunststoffanteil) müssen (Gastro-)Betriebe eine Mehrwegalternative anbieten. Dies gilt auch für Einwegverpackungen, bei denen nur die Beschichtung aus Kunststoff besteht. Bei Einweg-To-Go-Bechern gilt die Regelung unabhängig vom Verpackungsmaterial. Die Mehrwegalternative muss darüber hinaus in der Verkaufsstelle gut sichtbar gemacht werden. Sie darf außerdem nicht teurer sein und das Essen oder das Getränk darf nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden z. B. darf die Füllmenge nicht geringer sein als bei der Einwegverpackung. Ein Pfand darf erhoben werden.

Ausnahmen für kleine Betriebe

Kleine Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche von weniger als 80 Quadratmetern können die Mehrwegangebotspflicht auch dadurch erfüllen, dass sie ihrer Kundschaft ermöglichen mitgebrachte Gefäße zu befüllen. Dies muss in der Verkaufsstelle ebenfalls gut sichtbar gemacht werden. Im Fall einer Lieferung von Waren gelten als Verkaufs­fläche zusätzlich alle Lager- und Versand­flächen.

Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Unabhängig von der Betriebsgröße machen Mehrweg-Getränkebecher und -Pfandboxen aus ökologischer und finanzieller Sicht Sinn. Es können Berge an Müll vermieden werden und es entfallen die Kosten für Einwegbehältnisse. Außerdem können Betriebe offensiv werben, dass ihnen Nachhaltigkeit wichtig ist. Ein Beispielrechner des Anbieters von Mehrweg-Boxen REBOWL zeigt bei einer Ausgabe von rund 10.000 Einweg-Boxen pro Jahr bei einem kompletten Umstieg auf Mehrweg-Boxen eine Einsparung von rund 1.500 Euro. Verschiedene Anbieter bieten auf ihrer Webseite Rechner mit denen die individuelle Einsparung berechnet werden kann.

Jetzt noch 300 Euro Förderung sichern

Alle (Gastro-)Betriebe in der Stadt Reutlingen und im Landkreis Reutlingen können eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro für die Einführung von Mehrweg-Pfandboxen durch das Förderprogramm „Geh deinen Weg mit Mehrweg“ erhalten. 200 Euro der Förderung sind dabei für die Anschaffung der Boxen vorgesehen, 100 Euro sollen in Form eines Rabatts an die Kundschaft weitergegeben werden. Ein bestimmtes Pfandboxensystem wird nicht vorgegeben. Die Anbieter haben verschiedene Geschäftsmodelle, manche erheben z. B. einen monatlichen Beitrag bis 31 € (z. B. FairCup und REBOWL), andere erheben ein Nutzungsentgelt zwischen 13,5 bis 30 ct pro rausgegebener Box (z. B. reCircle, VYTAL, Relevo, Tiffin Loop). Für die Gewährung der Förderung ist ein Förderantrag und die Kopie des Vertrages eines Pfandboxen-Anbieters bei der KlimaschutzAgentur einzureichen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, den Förderantrag, Beispiele von Betrieben, die bereits Pfandboxen eingeführt haben sowie Anbieter von Mehrweg-Pfandsystemen finden Sie unter www.klimaschutzagentur-reutlingen.de/mehrweg.


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