Landkreis aktuell

Online-Hygiene-Folgebelehrungen am 7. und 13. März


Hygiene-Schulungen sind für Betriebsleiterinnen und -leiter sowie Mitarbeitende in der Direktvermarktung, Lebensmittelherstellung und der Gastronomie unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben. Zur Auffrischung des Hygiene-Wissens bietet das Kreislandwirtschaftsamt am Dienstag, 7. März 2023, von 13:30 bis 15:00 Uhr und am Montag, 13. März 2023, von 20:00 bis 21:30 Uhr Hygiene-Folgebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz und der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung an. Beide Termine finden online statt.

Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Hygiene-Folgebelehrungen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Für die Erstellung einer Teilnahme-Bestätigung wird eine Gebühr von 15 €uro pro Teilnehmer erhoben.

Anmeldung und technische Voraussetzungen

Die Anmeldung zu den Hygiene-Folgebelehrungen ist auf der Internetseite des Kreislandwirtschaftsamtes unter „Veranstaltungen“ möglich.

Anmeldeschluss für die Veranstaltung am Dienstag, 7. März 2023, ist am Freitag, 3. März 2023. Für die Veranstaltung am Montag, 13. März 2023, muss die Anmeldung bis Donnerstag, 9. März 2023, erfolgen. Am Tag der Veranstaltung bekommen die angemeldeten Teilnehmenden per E-Mail den Zugangslink für die jeweilige Veranstaltung.

Als technische Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Laptop, PC oder Tablet, eine stabile Internetleitung über W-LAN (eine Verbindung über das Mobilfunknetz wird nicht empfohlen) erforderlich.

Rückfragen sind per E-Mail an Landwirtschaftsamt(at)kreis-reutlingen.de oder unter der Telefonnummer 07381 9397-7341 beim Kreislandwirtschaftsamt möglich.

Anmeldung zur Hygiene-Folgebelehrung


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0