Landkreis aktuell

Böden mittels Nitratproben untersuchen lassen


Für Landwirte, die in den bestehenden Wasserschutz-Problemgebieten in Riederich und Gauingen sowie in den zwei neuen Problemgebieten “Obere Fischerquelle“ und „Bodenlosen Brunnen“ Ackerflächen bewirtschaften, ist dabei die Stickstoff-Düngung nach der Nmin-Messmethode in unterschiedlichen Kulturen vorgeschrieben. Dies setzt eine repräsentative Bodenprobenahme möglichst nahe am Düngetermin voraus.

Im Nitratgebiet oder „Roten Gebiet“ nach VODüV (im Kreis Reutlingen betrifft das Teilbereiche von Sonderbuch und Zwiefalten) besteht ebenfalls eine Pflicht zur Untersuchung des verfügbaren Stickstoffs im Boden vor dem Ausbringen von Düngern mit wesentlichen Mengen an Stickstoff. Diese Vorgabe gilt für Haupt- und Zweitkulturen, jedoch nicht auf Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Für die Ermittlung des Düngebedarfs nach der Düngeverordnung wird die Probenahme nach NID generell empfohlen.

Vorgehen bei Nitratproben nach NID (Nitrat Informationsdienst)

Für jede Probe muss ein Probenbegleitformular ausgefüllt werden, damit eine Analyse und eine EDV-erstellte Düngebedarfsberechnung möglich sind. Mittels des EDV-Programmes „Düngung-BW“ kann das Probenbegleitformular auch online ausgefüllt werden.

Die maximal notwendige Probentiefe beträgt auch auf tiefgründigen Böden 60 Zentimeter, aufgeteilt in zwei Schichten: null bis 30 Zentimeter und 30 bis 60 Zentimeter. Die Nitratproben sollen nicht früher als drei Wochen vor dem Düngen gezogen werden. Bei Mais empfiehlt das Landwirtschaftsamt eine späte Probe ab dem Vier-Blatt-Stadium Ende Mai. Dabei kann schon vorher eine Unterfußdüngung - direkt in den Wurzelraum der Pflanze - bis maximal 40 Kilogramm anrechenbarem Stickstoff pro Hektar in mineralischer oder organischer Form erfolgen. In allen anderen Fällen dürfen vor der Probenahme weder Wirtschaftsdünger noch stickstoffhaltige mineralische Dünger ausgebracht werden.

Ergänzend zu den Nitratproben können auch Bodenuntersuchungen auf die Grundnährstoffe Phosphor, Kali und Magnesium vorgenommen werden.

Annahmestelle für Proben

Das untersuchende Labor Dr. Lehle hat dem Kreislandwirtschaftsamt Münsingen folgende Außenstellen gemeldet, an denen die Proben angenommen werden:

Traugott Götz
Telefon: 07382 1004 oder -7128
Mobil: 0175 9424720,
Rundweg 16, 72587 Römerstein

Bernd Lamparter
Telefon: 07124 770
Haid, 72818 Trochtelfingen

Gleich nach der Kreisgrenze:
Familie Biener
Telefon: 07574 4159
Tiegerfeldstr. 12, 72501 Kettenacker

Maschinenring Alb-Neckar-Fils
Telefon: 07381 934912
Reichenaustr. 1, 72525 Münsingen

Familie Knecht
Telefon: 0171 4787551
Gehräcker 2, 72124 Pliezhausen

Verpackungskisten und Probenbegleitformulare können nach telefonischer Rücksprache beim Labor Lehle abgeholt und Bohrstöcke ausgeliehen werden unter folgender Telefonnummer:

Labor Dr. Lehle, Telefon: 07333 947212


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0