Landkreis aktuell
Erinnerung an Prüfpflichten für Heizöltanks
Zum Schutz des Grundwassers müssen Tankanlagen in technisch einwandfreiem Zustand sein. Dies wird unter anderem durch regelmäßige Prüfungen ähnlich wie bei jedem Fahrzeug sichergestellt. Die Anforderungen an diese Prüfungen z. B. Fristen und Mängelbeseitigung, richten sich nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Das Umweltschutzamt informiert Bürgerinnen und Bürger gerne darüber, ob auch ihre Tankanlage regelmäßig geprüft werden muss. Interessierte können sich telefonisch unter 07121 480-2333 oder per E-Mail an umweltschutzamt(at)kreis-reutlingen.de wenden.
Weitere Informationen
Aus der AwSV ergeben sich die Anforderungen an die Prüfpflicht von Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Diesel, Benzin und Altöl. Abhängig von Kriterien wie Lagervolumen, ober- oder unterirdische Aufstellung oder Lage im Wasserschutzgebiet bzw. Überschwemmungsgebiet sind Tankanlagen einmalig oder regelmäßig durch eine Sachverständigenorganisation zu prüfen.
Außerdem müssen Tankanlagen, die sich in einem Überschwemmungsgebiet befinden, seit Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet sein.
Durch die regelmäßige Prüfung kommen Bürgerinnen und Bürger der gesetzlichen Pflicht nach und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Boden und Grundwasser. Das Versäumnis der Prüfpflicht kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ölunfälle wie z. B. das Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge Heizöl aus den Tanks, sind unverzüglich der zuständigen Behörde, hier dem Umweltschutzamt, zu melden.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamts Reutlingen unter der Rubrik Bürgerservice A bis Z -> Umweltschutzamt ->Tankanlagenüberwachung