Eröffnungsbilanz des Landkreises Reutlingen zum 01.01.2011

Seit dem 01.01.2011 führt der Landkreis Reutlingen seine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung. Im Zuge dieses Umstiegs hat der Landkreis gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Die Gliederung der Bilanz ist in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) konkretisiert. Die Eröffnungsbilanz besteht aus der eigentlichen Bilanz (§ 52 GemHVO) und einem Anhang (§ 53 GemHVO). Als weitere Grundlage für die Eröffnungsbilanz des Landkreises Reutlingen dienten der „Leitfaden zur Bilanzierung“ der Arbeitsgruppe Bilanzierung und Inventarisierung sowie die Empfehlungen aus dem Vergleichsring "Kommunales Rechnungswesen".

Nach Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung wurde die Eröffnungsbilanz gemäß Art. 13 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts in Verbindung mit den §§ 19 Abs. 1, 34 Abs. 2 Nr. 12, 42 Abs. 2 Satz 3 Landkreisordnung (LKrO) vom Kreistag in seiner Sitzung am 23.07.2012 einstimmig festgestellt.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0