NachtragsHAUSHALT 2021

Am 29. Juni 2021 wurde der Nachtragshaushalt 2021 vom Kreistag mehrheitlich in öffentlicher Sitzung verabschiedet.

Im Haushaltsplan 2021 waren für den Kauf eines neuen Verwaltungsgebäudes bisher keine Mittel eingeplant, da zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2021 die nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht erforderlichen Informationen zur Veranschlagung noch nicht vorlagen.

Mit dem Eckpunktebeschluss des Kreistags zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Landratsamt Reutlingen vom 15.03.2021 (KT-Drucksache Nr. X-0266) soll zur Realisierung des Neubaus ausschließlich die wirtschaftlichste Variante „Kauf“ weiterverfolgt werden.

Die Verwaltung wurde unter anderem damit beauftragt, die für die Vergabeentscheidung erforderlichen Grundlagen zu erarbeiten und dem Kreistag einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich einer mittelfristigen Finanzplanung zur Entscheidung vorzulegen.

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021 (PDF)


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