Bürgerservice

Betriebssicherheitsverordnung

Bestimmte Anlagen im gewerblichen Bereich (zum Beispiel Aufzüge, Dampfkesselanlagen, Tankstellen, Füllanlagen) sind nach der Betriebssicherheitsverordnung überwachungsbedürftige Anlagen, die von zugelassenen Überwachungsstellen in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen sind. Darüber hinaus besteht für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen nach §13 Betriebssicherheitsverordnung ein Erlaubnisvorbehalt.

Rechtsgrundlage:  Betriebssicherheitsverordnung
^
Mitarbeiter
^
Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0