Bürgerservice

Schwerbehindertenausweis beantragen

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Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen.

Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Menschen,

  • die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und
  • die
    • in Deutschland wohnen oder
    • sich gewöhnlich hier aufhalten oder
    • hier beschäftigt sind,

gelten als schwerbehindert.

Hinweis: Bei schwerbehinderten Menschen treffen häufig mehrere Behinderungen zusammen (Mehrfachbehinderung). Diese können unabhängig voneinander bestehen oder sich in ihren Auswirkungen gegenseitig überschneiden und verstärken. Diese wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen berücksichtigt die Behörde bei der Feststellung des Grades der Behinderung (Gesamt-GdB).

In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.

Sie gelangen hier zum Online-Antrag eines Schwerbehindertenausweises:

Schwerbehindertenausweis beantragen

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Team
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zuständige Stelle

das Versorgungsamt beim Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Die Behinderung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Feststellung digital, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Das Landratsamt Reutlingen bietet Ihnen die Möglichkeit einen Neuantrag online über das Serviceportal BW (www.service-bw.de) zu stellen. Zum Online-Antrag gelangen Sie hier.

Für eine schriftliche Antragstellung nutzen Sie die auf dieser Seite eingestellten Formulare. Stellen Sie den Antrag persönlich, fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an.

Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände ein (z.B. Kündigung), sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.

Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus und zieht bei Bedarf auch weitere Befundberichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.

Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält

  • die einzelnen Behinderungen,
  • den Grad der Behinderung (GdB) und
  • die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).

Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

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Erforderliche Unterlagen

Antragsformular

Schwerbehindertenausweis beantragen (.pdf)
(Antrag auf Feststellung einer Behinderung)

Änderungsantrag Schwerbehinderung (.pdf)

Ausfüllhilfe und Merkblatt (.pdf)

Antragsunterlagen
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen:

  • umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
  • Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.:
    • Facharztbriefe
    • Krankenhausberichte
    • Kurschlussgutachten
    • Röntgenbefunde

Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.

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Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Hinweise zum Datenschutz (.pdf)

Sie finden alle Antragsunterlagen auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0