Bürgerservice

Maklererlaubnis und Wohnimmobilienverwaltererlaubnis

Wer gewerbsmäßig Immobilien und Darlehen wie z.B. Investmentfonds vermitteln will, benötigt eine Maklererlaubnis. Voraussetzung für die Erteilung der Maklererlaubnis sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordeten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.

Zuständigkeit seit 01.03.2019:

Seit dem 01.03.2019 ist die IHK Reutlingen für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34c GewO zuständig. Anträge können Sie direkt an die IHK Reutlingen übersenden. Für die Ausstellung von Zweitschriften zu bereits erteilten Erlaubnissen bleibt das Landratsamt Reutlingen zuständig.

Informationen und Formulare finden Sie hier.

Auch für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34d bis § 34i GewO (Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliendarlehensvermittler) ist die IHK Reutlingen zuständig.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeitung Gewerberecht
  • Abteilungsübergreifende Beauftragte für Verkehrs- und Kriminalprävention / Gewerberecht
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0