Bürgerservice

Familien- und Jugendberatung in Anspruch nehmen

Eltern, Kinder, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte finden Ansprechpartner in den Familien- und Jugendberatungen.

In Familien gibt es Situationen und Zeiten, die Fragen, Unsicherheiten und Unzufriedenheiten mit sich bringen können:

  • Veränderungen nach der Geburt eines Kindes,
  • Schwierigkeiten im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung,
  • Probleme beim Erwachsen werden
  • Umgang mit Trennung, Krankheit oder Tod.

In den Beratungsstellen können Sie mit uns über diese und ähnliche Fragen sprechen.

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die kreisangehörige Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

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Voraussetzungen

Sie haben das Gefühl, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen.

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Verfahrensablauf

Termine für eine Beratung werden in der Regel telefonisch vereinbart. In dringenden Fällen kann auch kurzfristig eine Beratung erfolgen.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Familien- und Jugendberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig.

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Frist/Dauer

Keine

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Kosten/Leistung

Für die Familien- und Jugendberatung entstehen Ihnen keine Kosten.

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Rechtsbehelf

Kein

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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
  • Anonymes Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (Fachverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstellen)
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0