Bürgerservice

Vollzeitpflege - ein Pflegekind vermitteln

Sie wollen Pflegefamilie werden?

Wir freuen uns über Ihr Interesse ein Kind / eine/n Jugendliche/n in Ihrer Familie zeitweise (Bereitschaftspflege) oder auf Dauer (Vollzeitpflege) aufzunehmen. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet sowohl für die Pflegefamilie als auch für das Pflegekind prägende Veränderungen und sollte deshalb wohl bedacht sein. Wir vom Pflegekinderdienst begleiten Sie gerne auf diesem Weg.

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Mitarbeiter
  • Kreisjugendamt: regionaler Pflegekinderdienst
  • Kreisjugendamt: Zentraler Pflegekinderdienst
  • Kreisjugendamt: regionaler Pflegekinderdienst
  • Kreisjugendamt: Zentraler Pflegekinderdienst
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zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

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Voraussetzungen

Wenn das Jugendamt in einem Bewerbungsverfahren Ihre generelle Eignung als Pflegeeltern festgestellt hat, sind Sie als potenzielle Pflegefamilie vorgemerkt

Bereitschaftspflege

Als Bereitschaftspflegefamilie nehmen Sie ein Kind in einer akuten Krise bei sich in Ihrer Familie auf. Die Aufnahme kann kurzfristig bei Tag und Nacht stattfinden. Der Aufenthalt des Kindes bei Ihnen ist zeitlich begrenzt. Als Richtwert sieht das Jugendamt drei Monate bis zur Klärung der weiteren Perspektive vor. In dieser Zeit werden Sie durch unseren Bereitschaftspflegedienst (Frau Golinelli und Frau Lutz) begleitet.

Vollzeitpflege

Als Vollzeitpflegefamilie entscheiden Sie sich dazu, einem Pflegekind in Ihrer Familie ein zu Hause zu geben. Vor der Aufnahme findet eine intensive Kennenlernphase zwischen Ihnen, den Herkunftseltern und dem Pflegekind statt. Diese Anbahnung richtet sich individuell nach dem Bedarf des Pflegekindes und aller anderen Beteiligten. Als Pflegefamilie erhalten Sie und auch Ihr Pflegekind Unterstützung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0