Bürgerservice

Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Die Überwachung der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände dient in erster Linie dem Schutz der Verbraucher.

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von unangemeldeten Betriebsbesichtigungen und hat zum Ziel, bestehende Mängel zu beseitigen bzw. deren Entstehen zu verhindern. Dabei können Auflagen erteilt, Betriebe vorübergehend geschlossen und Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Weitere Aufgaben sind u.a. die Unterrichtung und Schulung der zukünftigen Gastronomen, Personalschulungen, Hilfestellung beim Aufbau von Eigenkontrollsystemen.

In Zusammenarbeit mit den Chemischen Untersuchungsämtern und den Gesundheitsämtern werden im Landkreis Reutlingen mehr als 5.000 Betriebe überwacht. Dazu gehören z.B. Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien, Schnellimbisse, Lebensmitteleinzel- und Lebensmittelgroßhandelsbetriebe sowie Kantinen und Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe.
Ausserdem stehen die Lebensmittelkontrolleure/-innen den Verbrauchern und Betreibern mit Rat und Tat zur Seite.
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