Bürgerservice

Arbeitsschutz

Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz müssen Sie als Arbeitgeber alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten berühren, unter Berücksichtigung aller Umstände planen und durchführen, sie auf ihre Wirksamkeit überprüfen und diese an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, dass von Arbeitsräumen, Betriebseinrichtungen, Maschinen und Geräten sowie vom Betrieb selbst keine Gefahren für Ihre Beschäftigten ausgehen.

Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten zu verbessern, sollten Sie insbesondere·
  • Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren treffen,
  • diese Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anpassen,
  • eine ständige Verbesserung der bestehenden Arbeitsbedingungen anstreben,
  • erforderliche Mittel für den Arbeitsschutz bereitstellen,
  • Information an Ihre Mitarbeiter weitergeben und diese im notwendigen Umfang unterweisen,
  • den Arbeitsschutz kontrollieren sowie·
  • den Arbeitsschutz bei allen Tätigkeiten und auf jeder Führungsebene beachten
Je nach Größe des Unternehmens können Sie diese an Sie gerichteten Anforderungen an geeignete Personen übertragen. Damit geben Sie jedoch nicht Ihre Gesamtverantwortung auf – die Aufsichts- und Kontrollpflichten bleiben in allen Fällen bei Ihnen.
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Mitarbeiter
  • Sekretariat Gewerbeaufsicht - Immissionsschutz und Arbeitsschutz
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Rechtsgrundlage
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0