Bürgerservice
Arbeitsschutz
Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz müssen Sie als Arbeitgeber alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten berühren, unter Berücksichtigung aller Umstände planen und durchführen, sie auf ihre Wirksamkeit überprüfen und diese an sich ändernde Gegebenheiten anpassen.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, dass von Arbeitsräumen, Betriebseinrichtungen, Maschinen und Geräten sowie vom Betrieb selbst keine Gefahren für Ihre Beschäftigten ausgehen.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten zu verbessern, sollten Sie insbesondere·
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, dass von Arbeitsräumen, Betriebseinrichtungen, Maschinen und Geräten sowie vom Betrieb selbst keine Gefahren für Ihre Beschäftigten ausgehen.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten zu verbessern, sollten Sie insbesondere·
- Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren treffen,
- diese Maßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anpassen,
- eine ständige Verbesserung der bestehenden Arbeitsbedingungen anstreben,
- erforderliche Mittel für den Arbeitsschutz bereitstellen,
- Information an Ihre Mitarbeiter weitergeben und diese im notwendigen Umfang unterweisen,
- den Arbeitsschutz kontrollieren sowie·
- den Arbeitsschutz bei allen Tätigkeiten und auf jeder Führungsebene beachten
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Sekretariat Gewerbeaufsicht - Immissionsschutz und Arbeitsschutz
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)