Bürgerservice
Arbeitszeitgesetz, Sonn- und Feiertagsarbeit
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern fest. Allerdings können in bestimmten Fällen Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt werden.
-
Gewerbeaufsicht/ Umweltschutz und Arbeitsschutz, Recht und Verwaltung
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)