Bürgerservice
Fahrpersonalrecht
Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger von über 2,8 t unterliegen die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer der Überwachung.
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Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutz, Recht und Verwaltung
Verordnung (EG) 561/2006
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) vom 27.06.2005