Bürgerservice

Tankanlagenüberwachung

Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Diesel usw.), sogenannte "Tankanlagen", sind durch zugelassene Sachverständige zu überprüfen. Die Betreiber müssen die erforderlichen Überprüfungen eigenverantwortlich und unaufgefordert veranlassen.

Eine einmalige Überprüfungspflicht gilt grundsätzlich für alle Tankanlagen

  • vor Inbetriebnahme
  • nach einer wesentlichen Änderung
  • bei Stilllegung

Wiederkehrende Überprüfungspflicht besteht für alle Heizöl-Tankanlagen die sich in Wasserschutzgebieten befinden und für alle unterirdischen Tankanlagen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen alle Tankanlagen, die über 10.000 Liter Nenninhalt haben, wiederkehrend durch einen anerkannten Sachver-ständigen überprüft werden.

Bei anderen Inhaltsstoffen (z. B. Altöl) kann die wiederkehrende Prüfpflicht aufgrund der Wassergefährdungsklasse abweichen.

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Mitarbeiter
  • Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz und Tankanlagenüberwachung (AwSV)
  • Sekretariat - Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz und Tankanlagenüberwachung (AwSV)
  • Abfallrecht, Recht und Verwaltung und Tankanlagenüberwachung (AwSV)
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Rechtsgrundlage

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV

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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0