Bürgerservice

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung und Unterstützung straffällig gewordener junger Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren.
Anregungen für Staatsanwaltschaft und Gericht, wie aus der Sicht der Jugendhilfe Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden können.

Für wen sind wir da?
Für junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, ihre Eltern und sonstige Bezugspersonen.

Die Jugendhlife im Strafverfahren arbeitet regional.
Wer für Ihre Gemeinde/Stadtteil zuständig ist entnehmen Sie bitte dieser Aufteilung.(PDF-Datei).

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Mitarbeiter
  • Kreisjugendamt: Sozialer Dienst Team Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Kreisjugendamt: Sozialer Dienst Team Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Kreisjugendamt: Sozialer Dienst Team Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Kreisjugendamt: Sozialer Dienst Team Jugendhilfe im Strafverfahren
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0