Bürgerservice

Krankheiten / Krankheitserreger (nach Infektionsschutzgesetz) und andere Infektionskrankheiten

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis. Das IfSG regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind.

Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Zusätzlich werden die Meldewege für unterschiedliche Einrichtungen und Personengruppen dargestellt. Aktuelle Meldeformulare und Informationen über Erreger sind unten aufgeführt.

Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.

Neben den meldepflichtigen Erkrankungen gibt es vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergarten und Schule) immer wieder Fragen zu weiteren Infektionskrankheiten (z.B. Hand-Fuß-Mund-Krankheit oder Ringelröteln), hier berät das Gesundheitsamt gerne.

Link zur sicheren Übermittlung von Meldungen nach dem IfSG über das virtuelle Postfach FTAPI

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