Amt

Kreisbauamt

Aufgabe des Kreisbauamtes ist es, dafür zu sorgen, dass in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich bei einer Bebauung und bei der Nutzung von Grundstücken die Anforgerungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden. Dazu gehören auch die Rechte der Nachbarn und Gemeinden.

Das Kreisbauamt ist daher wichtiger Ansprechpartner für Bauherrschaft und Architekt, oft schon im Vorfeld eines geplanten Vorhabens.

Die Baurechtszuständigkeit des Landratsamtes erstreckt sich auf alle Städte und Gemeinden des Landkreises, die nicht selbst Baurechtsbehörde sind. Aufgrund von Sonderregelungen für bestimmte Vorhaben vor allem dann, wenn verschiedene Genehmigungstatbestände zusammentreffen (z.B. Wasserrecht und Immissionsschutzrecht) kann das Landratsamt im Einzelfall auch für Vorhaben im Bereich dieser Städte und Gemeinden, die selbst Baurechtsbehörden sind, die zuständige Genehmigungsbehörde sein.


Städte und Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit im Landkreis Reutlingen sind:

  • Stadt Bad Urach
  • Gemeinde Dettingen
  • Gemeinde Eningen u.A.
  • Stadt Metzingen
  • Stadt Münsingen
  • Stadt Pfullingen
  • Stadt Reutlingen
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Wo?
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Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag:
08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:45 Uhr
Zurzeit geschlossen

Mittwoch ganztags geschlossen

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske empfohlen wird. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld Ihres Besuchs im Landratsamt einen Termin.

Bitte nehmen Sie Ihre Termine nur wahr, wenn Sie gesund sind und keine Krankheitssymptome haben. 

Sie erreichen unsere Telefonzentrale während oben genannter Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 07121/480-0





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Sekretariat
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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Untergeordnete Verwaltungsebenen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0