Abfallentsorgung
Das Landratsamt Reutlingen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Vermeidung, Einsammlung und Verwertung von Abfällen in seinem Entsorgungsgebiet zuständig. Die Städte Reutlingen, Pfullingen und Metzingen gehören nicht zum Entsorgungsgebiet des Landkreises und regeln das Einsam-meln und die Beförderung von Abfall in eigener Zuständigkeit.
Wann der Müll abgeholt wird, wie Sie Müll vermeiden können, welche Behälter notwendig sind oder wohin mit dem Bodenaushub - das und viel mehr erfahren Sie auf folgenden Seiten. Oder direkt zum Formular für die Sperrmüll-Abfuhr.
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