Ausländer-behörde
Die Info gilt für den Landkreis Reutlingen,
ohne die Städte Metzingen und Reutlingen
Welche Stadt oder welcher Ort dazugehört,
steht weiter unten.
Wer ist ein Ausländer?
Ausländer und Ausländerinnen sind Menschen,
die kein Dokument von Deutschland haben.
Oder einen Führerschein.
Oder ein Zeugnis aus der Schule.
Sie werden auch fremde Mitbürger genannt.
Oder fremde Mitbürgerinnen.
Mit Ausländer sind auch Flüchtlinge gemeint.
Flüchtlinge sind Menschen,
die in ihrem Heimat·land verfolgt werden.
Oder ihr Heimat·land verlassen haben.
Zum Beispiel wegen ihrer Religion.
Oder ihrer Hautfarbe.
Oder weil sie eine andere Meinung
als die Regierung in ihrem Heimat·land haben.
Dann dürfen sie in einem anderen Land
nach Schutz fragen.
Das wird auch Asyl genannt.
Was macht das Ausländer·amt?
Die Ausländer·behörde wird auch Ausländer·amt genannt.
Das Ausländer·amt ist zuständig für Ihre Angelegenheiten,
wenn Sie als Ausländer im Landkreis Reutlingen leben wollen.
welche Papiere Sie brauchen
zum Beispiel für den Aufenthaltsstatus oder das Visum
wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen
ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen
zum Beispiel die Arbeit·erlaubnis.
Ohne Termin
Kommen Sie nicht ohne Termin
ins Büro vom Ausländer·amt.
Das Ausländer·amt hat offen an diesen Tagen:
Montag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr.
Termine verabreden
Wenn Sie einen Termin verabreden wollen,
dann rufen Sie unsere Sekretärin an.
Die Telefonnummer ist 07121 480 25 49.
Sie können die Sekretärin erreichen
an folgenden Tagen und Uhrzeiten:
Montag: von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch: von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr.
Geht niemand ans Telefon,
dann können Sie auch eine Mail schreiben.
Bitte schreiben Sie ihre Fragen an
auslaenderamt(at)kreis-reutlingen.de
Bitte schreiben Sie Ihre Telefonnummer in Ihre Nachricht.
Asylsuchende
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Bereich Asyl
betreuen Ausländer und Ausländerinnen,
die einen Asylantrag bei BAMF gestellt haben.
Sie kümmern sich darum
- ob Sie in einen anderen Ort oder eine andere Stadt umziehen dürfen
- ob Sie arbeiten dürfen
- dass Sie ein Dokument von Ihrem Heimat·land bekommen.
Oder ein Zeugnis von Ihrer Schule.
Oder einen Führerschein.
Oder einen Reisepass.
Die Telefonnummer vom Bereich Asyl ist 07121 480 2549.
Geht niemand ans Telefon,
dann können Sie auch eine Mail schreiben.
Bitte schreiben Sie ihre Fragen an
Asylrecht(at)kreis-reutlingen.de
Bitte schreiben Sie Ihre Telefonnummer in Ihre Nachricht.
Was gehört zum Landkreis Reutlingen?
Bad Urach mit den Teilorten Hengen, Seeburg, Sirchingen Wittlinge , Dettingen/ Erms, Engstingen mit den Teilorten Großengstingen, Kleinengstingen, Kohlstetten, Eningen unter Achalm, Gomadingen mit den Teilorten Dapfen, Grafeneck, Marbach, Offenhausen, Steingebronn, Wasserstetten, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen mit den Teilorten Anhausen, Ehestetten, Indelhausen, Münzdorf, Hohenstein mit den Teilorten Bernloch, Eglingen, Meidelstetten, Oberstetten, Ödenwaldstetten, Hülben, Lichtenstein mit den Teilorten Holzelfingen, Honau, Unterhausen, Mehrstetten, Münsingen mit den Teilorten Apfelstetten, Auingen, Bichishausen, Böttingen, Bremelau, Buttenhausen, Dottingen, Gundelfingen, Hundersingen, Magolsheim, Rietheim, Trailfingen, Pfronstetten mit den Teilorten Aichelau, Aichstetten, Geisingen, Huldstetten, Tigerfeld, Pfullingen, Pliezhausen mit den Teilorten Dörnach, Gniebel, Rübgarten, Riederich, Römerstein mit den Teilorten Böhringen, Donnstetten, Zainingen, Sonnenbühl mit den Teilorten Erpfingen, Genkingen, Undingen, Willmandingen, St. Johann mit den Teilorten Bleichstetten, Gächingen, Lonsingen, Ohnastetten, Würtingen, Upfingen, Trochtelfingen mit den Teilorten Hausen, Mägerkingen, Steinhilben, Wilsingen, Walddorfhäslach mit den Teilorten Walddorf, Häslach, Wannweil, Zwiefalten mit den Teilorten Baach mit Attenhöfen, Gossenzugen, Gauingen, Hochberg, Mörsingen, Sonderbuch, Upflamör
Was gehört zur Stadt Reutlingen?
Reutlingen mit den Stadtbezirken Altenburg, Betzingen, Bronnweiler, Degerschlacht, Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen. Ohmenhausen, Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen, Sondelfingen.
Was gehört zur Stadt Metzingen?
Metzingen mit den Teilorten Glems und Neuhausen
Haben Sie noch Fragen?
Sie können uns zu unseren Öffnungszeiten mit Termin besuchen:
Montag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr
Unsere Adresse ist:
Haydnstraße 5-7 in Reutlingen.
Wenn Sie noch mehr Infos wollen,
können Sie uns anrufen.
Telefon: 0 71 21 4 80 25 49
Oder besuchen Sie uns im Internet:
https://www.kreis-reutlingen.de/Auslaenderbehoerde
Sie können auch ein Fax schreiben.
Fax: 0 71 21 4 80 18 65
Wer hat diesen Text gemacht?
Die Ausländer·behörde
hat diesen Text geschrieben.
Die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz
hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.
Der Text wurde geprüft von
Karanta Fatty und Peter Sinn.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.