Bürgerservice

Landschaftspflege / Förderung

Unter Landschaftspflege versteht man alle Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung unserer heutigen Kulturlandschaft dienen, welche durch die Bewirtschaftung des Menschen über Jahrhunderte hinweg entstanden ist. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Erhalt oder zur Entwicklung von Lebensräumen seltener Tier- und Pflanzarten.

Typische Maßnahmen der Landschaftspflege im Landkreis Reutlingen sind:

  • Beweidung der Wacholderheiden und Magerrasen mit Schafen und Ziegen
  • Mahd des extensiven Grünlands mit späterem Schnittzeitpunkt oder Altgrasstreifen
  • Heckenpflege
  • Gehölzpflege zur Offenhaltung der Landschaft

Partner bei der Umsetzung der Maßnahmen sind Landwirte, Schäfer, Kommunen, Vereine oder auch Privatpersonen.

Finanziell können diese Maßnahmen mit Mitteln des Landes und der Europäischen Union auf der Basis der Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg (LPR) gefördert werden. Förderanträge können unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/instrumente-des-naturschutzes/landschaftspflegerichtlinie heruntergeladen werden.

Bei Fragen zu Maßnahmen der Landschaftspflege und deren Fördermöglichkeiten berät neben der unteren Naturschutzbehörde der 2013 gegründete Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Reutlingen e.V. (LEV)

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