Bürgerservice
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemassnahmen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).
Diese Hilfen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen, sowohl bei einem Verbleib im Elternhaus als auch außerhalb.
Zu prüfen ist in allen Fällen eine Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Leistungen:
- Beiträge zum Besuch von Kindertageseinrichtungen
- Tagespflege (Anträge sind beim Tagesmütterverein Reutlingen zu stellen)
- Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen
- Vollzeitpflege - Zahlung von Pflegegeld
- Heimerziehung - Übernahme von Heim- und Heimnebenkosten; Betreutes Jugendwohnen
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