Bürgerservice
Jugendhilfeplanung
Aufgaben der Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist ein Steuerungselement. Nach § 80 SGB VIII umfasst die Jugendhilfeplanung:
- Bestandserhebung
- Bedarfsplanung
- Maßnahmenplanung, Evaluation und Fortschreibung
Jugendhilfeplanung im Landkreis Reutlingen unterstützt kommunale Entwicklungsplanung auf der Ebene des Landkreises und der Gemeinden.
Planungsansätze in der Jugendhilfeplanung
- zielorientierte Planung
- bereichsorientierte Planung
- sozialraumorientierte Planung
- zielgruppenorientierte Planung
- integrierte Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung erstellt Fachberichte für verschiedene Zielgruppen. Sie unterstützen Zielfindungsprozesse auf allen Entscheidungsebenen.
Darüber hinaus werden im Sinne eines betriebswirtschaftlichen Finanzcontrollings Finanzdaten monatlich sowie jährlich aufbereitet.
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IBÖ-Bericht 2003
IBÖ-Bericht 2006 / Zeitreihenbetrachtung 03-06
Zahlen, Daten, Fakten 2004
Zahlen, Daten, Fakten 2005
Zahlen, Daten, Fakten 2006
Zahlen, Daten, Fakten 2007
Zahlen, Daten, Fakten 2008
Zahlen, Daten, Fakten 2009
Zahlen, Daten, Fakten 2010
Zahlen, Daten, Fakten 2011
Zahlen, Daten, Fakten 2012
Zahlen, Daten, Fakten 2013
Zahlen, Daten, Fakten 2014
Zahlen, Daten, Fakten 2015
Zahlen, Daten, Fakten 2016
Zahlen, Daten, Fakten 2017
Zahlen, Daten, Fakten 2018
Zahlen, Daten, Fakten 2019
Zahlen, Daten, Fakten 2020
Vereinbarung zum Kinderschutz § 8a i.V.m § 72a Abs. 2 SGB VIII - Für Träger mit Angeboten: Kindertageseinrichtung
Vereinbarung zum Kinderschutz § 8a i.V.m § 72a Abs. 2 SGB VIII - Für Träger mit Angeboten: Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Vereinbarung zum Kinderschutz § 8a i.V.m § 72a Abs. 2 SGB VIII - Für Träger mit Angeboten: Erzieherische Hilfen und Sonstige
Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss § 72a Abs. 4 SGB VIII - Für Träger, die Ehrenamtliche einsetzen