Bürgerservice

Jugendhilfeplanung

Aufgaben der Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein Steuerungselement. Nach § 80 SGB VIII umfasst die Jugendhilfeplanung:

  • Bestandserhebung
  • Bedarfsplanung
  • Maßnahmenplanung, Evaluation und Fortschreibung

Jugendhilfeplanung im Landkreis Reutlingen unterstützt kommunale Entwicklungsplanung auf der Ebene des Landkreises und der Gemeinden.

Planungsansätze in der Jugendhilfeplanung

  • zielorientierte Planung
  • bereichsorientierte Planung
  • sozialraumorientierte Planung
  • zielgruppenorientierte Planung
  • integrierte Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung erstellt Fachberichte für verschiedene Zielgruppen. Sie unterstützen Zielfindungsprozesse auf allen Entscheidungsebenen.

Darüber hinaus werden im Sinne eines betriebswirtschaftlichen Finanzcontrollings Finanzdaten monatlich sowie jährlich aufbereitet.

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Sonstiges
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0