Bürgerservice

Vorbeugender Brandschutz / Brandverhütungsschau

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Im Rahmen  der Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob diese Ziele des Brandschutzes eingehalten werden.

In Sonderbauten, die in den Geltungsbereich der Verwaltungsvorschrift über die Brandverhütungsschau fallen, wird in regelmäßigen Abständen überprüft ob die brandschutztechnischen Vorschriften weiterhin eingehalten werden.
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