Bürgerservice
Vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnungen
Zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum ( z.B. Aufgrabungen, Gerüststellung, Stellen eines Baukrans, Ablagerungen von Baumaterial, das Abstellen eines Containers oder Haltverbote für einen Umzug) oder Veranstaltungen (z.B. Hockete, Festumzüge, Sportveranstaltungen) die Auswirkungen auf den Straßenverkehr öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege und Plätze haben, ist bei der Straßenverkehrsbehörde eine vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnung (VKA) zu beantragen.
Antragsfrist Baumaßnahmen: mindestens 2 Wochen vorher
Antragsfrist Veranstaltungen: mindestens 2 Monate vorher
Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Auswirkungen auf den örtlichen und überörtlichen Verkehr sind (zum Beispiel durch Umleitungen), desto früher ist der Antrag zu stellen.
Antrag VKA
Antrag VKA Veranstaltungen
Antragsfrist Baumaßnahmen: mindestens 2 Wochen vorher
Antragsfrist Veranstaltungen: mindestens 2 Monate vorher
Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Auswirkungen auf den örtlichen und überörtlichen Verkehr sind (zum Beispiel durch Umleitungen), desto früher ist der Antrag zu stellen.
Antrag VKA
Antrag VKA Veranstaltungen
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Sachbearbeiterin für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten
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Sachbearbeiter für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten
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Sachbearbeiterin für vorübergehende verkehrsrechtliche Angelegenheiten