Bürgerservice

Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege

Die Förderung in Kindertagespflege umfasst neben der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson auch deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg haben gemeinsame Empfehlungen zu laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege nach dem SGB VIII herausgegeben.
Diesen Empfehlungen folgend gewährt der Landkreis Reutlingen eine laufende Geldleistung 6,50 Euro pro Stunde und betreutem Kind. 
Daneben hat die Tagespflegeperson einen Anspruch auf Erstattung folgender Leistungen:
- nachgewiesener Beitrag zur Unfallversicherung als Tagespflegeperson in voller Höhe
- nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden hälftig erstattet
- nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung werden hälftig erstattet.

^
Mitarbeiter
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachgebietsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
  • Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe Bereich Tagesbetreuung
^
Team
^
Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an das den Tagesmütterverein Reutlingen. Die Bewilligung der laufenden Geldleistung erfolgt im Rahmen der Bewilligung der Kindertagespflege an die Personensorgeberechtigten und die Tagespflegeperson.
Zur Erleichterung des Verfahrens für das Jugendamt kann dem Antrag auf Gewährung von Kindertagespflege die Betreuungsvereinbarung zwischen Tagespflegeperson und Personensorgeberechtigten beigefügt werden.
Die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson wird ausbezahlt, solange sich das Kind in Kindertagespflege befindet.

^
Erforderliche Unterlagen

Das Jugendamt kann Einkommensnachweise und Nachweise über laufende Ausgaben von den Eltern verlangen, um zu berechnen, in welcher Höhe die Eltern eine Kostenbeteiligung nach § 90 SGB VIII zu leisten haben.

^
Rechtsgrundlage

§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Förderung in Kindertagespflege)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Pauschalierte Kostenbeteiligung)

^
Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0