Bürgerservice

Gewerbliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

"Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (Anlagen) sind selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden. (AwSV 21.4.2017)
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Mitarbeiter
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht)
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht) - Abteilungsleitung
  • Gewerbeaufsicht/ Arbeitsschutz, Fachtechnik - Abteilungsleitung
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht)
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht)
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht)
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht)
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Sonstiges
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern oder unter:
 https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/betrieblicher-umweltschutz/anlagen
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0