Bürgerservice
Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.
-
-
-
Gebühren
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
|
135,00 Euro |
|
185,00 Euro |
|
60,00 Euro |
|
17,00 Euro |
|
7,00 Euro |
Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nicht bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird |
43,00 Euro |
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG |
7,00 Euro |
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.