Bürgerservice

Registrierung von Tierhaltungen, Unternehmen die mit Tieren umgehen und Tierärzten

Halter von Rindern, Schweinen, Schafe, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden, sonstigen Klauentieren und Bienen müssen sich beim Veterinäramt registrieren lassen. Wird die Tierhaltung aufgegeben so muss sie auch wieder abgemeldet werden. Ohne diese Informationen kann keine effektive Bekämpfung von Tierseuchen durchgeführt werden.

Auch Unternehmen, welche mit Tieren umgehen (z.B. Viehhändler, Schlachtbetriebe, Sammelstellen) müssen sich registrieren lassen oder brauchen eine Zulassung. 

Tierärzte müssen sich für bestimmte Tätigkeiten speziell registrieren lassen.

Meldungen an die Tierseuchenkasse oder das Landwirtschaftsamt ersetzen die Registrierung nicht.

Die Haltung von Heimtieren ist nicht registrierungspflichtig. Für Meldungen nach dem Artenschutzrecht sind die Regierungspräsidien zuständig.

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Mitarbeiter
  • Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt -Sekretariat-
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Verfahrensablauf

Mit dem Registrierantrag werden alle relevanten Informationen abgefragt. Nach der Bearbeitung des Antrages erhält der Tierhalter eine Nummer zugeteilt.

Im Falle der dauerhaften Aufgabe der Tierhaltung/Tätigkeit kann dies formlos dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Antragsformulare:

Antrag für Halter von Landtieren

Antrag für Halter von Wassertieren

Antrag für gewerbliche Unternehmen (Viehhandel, Schlachtbetrieb, Transportunternehmen, Sammelstelle....)

Antrag für beauftragte Tierärzte (amtlicher Tierarzt, Hoftierarzt, beauftragter Tierarzt)

Antrag für ermächtigte Tierärzte (Ausstellung von Heimtierausweisen)

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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0