Bürgerservice

Ehrenamtlicher Naturschutzdienst

Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden können die unteren Naturschutzbehörden geeignete Personen ehrenamtlich für den Naturschutzdienst einsetzen (§ 66 Abs.1 NatSchG). Die Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes unterstehen der Aufsicht der Naturschutzbehörde und können Aufgaben wie die Besucherlenkung, Information der Besucher/Besucherinnen über Tier- und Pflanzenwelt aber auch von Schutzbestimmungen übernehmen. Zusätzlich können besondere Aufgaben, insbesondere im Bereich Artenschutz übernommen werden. Hier sind im Landkreis Reutlingen vor allem die ehrenamtlich tätigen Biberberater zu benennen, welche sich in ihrer räumlichen Zuständigkeit aufgeteilt haben:

Biberberater







  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0