Bürgerservice

Betreuungsbehörde

Örtliche Betreuungsbehörde Reutlingen

Die im Jahr 1992 eingeführte „Rechtliche Betreuung für volljährige Personen“ hat das frühere Recht der Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft ersetzt. Zum 01.01.2023 wurde das Betreuungsrecht erneut reformiert.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung sind nun in § 1814 ff BGB geregelt und werden in einem gerichtlichen Verfahren durch das Amtsgericht/Betreuungsgericht geprüft.
Die Einrichtung einer Betreuung kann durch vorsorgende Verfügungen vermieden werden. Durch die Erstellung einer General- und Vorsorgevollmacht kann einer Vertrauensperson für einzelne Bereiche oder für alle Angelegenheiten eine Vertretungsmacht übertragen werden.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ. (.pdf)


Leistungen der Betreuungsbehörde sind u.a.:

  • Unterstützung der Amtsgerichte/Betreuungsgerichte (Reutlingen, Bad Urach und Münsingen) in Betreuungsangelegenheiten und bei zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren
  • Beratung in allen Fragen zur rechtlichen Betreuung
  • Beratung über Alternativen zu einer Betreuung (z.B. Vorsorgevollmachten und weitere andere Hilfen)
  • Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Prüfung der Geeignetheit von Betreuern
  • Registrierung von Berufsbetreuern und Ausübung von Mitteilungspflichten als Stammbehörde
  • Bedarfsermittlung und Planung für ein ausreichendes Angebot an Berufsbetreuern
  • Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Betreuungsverein Reutlingen (https://www.betreuungsverein-rt.de/) und anderen Kooperationspartnern
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (telefonische Terminvereinbarung erforderlich)

Zuständigkeit:

Die örtliche Betreuungsbehörde ist für den gesamten Landkreis Reutlingen einschließlich der Stadt Reutlingen zuständig.

Wir beraten und informieren Sie, wenn Sie

  • Interesse daran haben, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen oder als Berufsbetreuer im Landkreis Reutlingen tätig zu sein.
  • sich über Handlungsalternativen informieren wollen, weil Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr hinreichend regeln können.
  • allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht benötigen.
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Team
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Weitere Hinweise

Weitere Informationen

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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0