Bürgerservice
Ingenieurvermessungen
Zu den Ingenieurvermessungen gehören
- Topographische Aufnahmen
- Höhenbestimmungen
- Bauvermessungen
- Erstellung von Lageplänen
- Straßenschlussvermessungen
Topographische Aufnahmen:
Topographische Aufnahmen dienen als Dokumentation und als Planungsgrundlage. Es können topographische Objekte wie
- Gelände
- Bäume
- Mauern und Kanäle
- Gräben und Böschungen
- Leitungen
aufgenommen und dokumentiert werden.
Höhenbestimmungen:
Höhenbestimmungen dienen zur Dokumentation der Höhenunterschiede. Dies wird als Planungsgrundlage und zum Beispiel im Hochwasserschutz eingesetzt.
Bauvermessungen:
Zur Bauvermessung gehören
- Absteckung des Schnurgerüstes
- Absteckung der Baugrube
- Erdmassenberechnungen zur Planung
Erstellung von Lageplänen:
Der Lageplan dient als Planungsgrundlage für ein Bauvorhaben. Dieser beinhaltet
- aktueller Katasterauszug (Grenzen und Gebäude)
- Topographie
Straßenschlussvermessungen:
Die Straßenschlussvermessung erfolgt nach einem Straßenausbau und dient zur Aktualisierung von Liegenschaftskataster und Grundbuch.
Die Voraussetzungen sind abhängig von der jeweiligen Art der Vermessung. Das Team Vermessung erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Sie können den Antrag auf eine Ingenieurvermessung formlos beim Team Vermessung stellen.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen Art der Vermessung. Das Team Vermessung erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Gebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand.