Bürgerservice

Ingenieurvermessungen

Zu den Ingenieurvermessungen gehören

  • Topographische Aufnahmen
  • Höhenbestimmungen
  • Bauvermessungen
  • Erstellung von Lageplänen
  • Straßenschlussvermessungen

Topographische Aufnahmen:

Topographische Aufnahmen dienen als Dokumentation und als Planungsgrundlage. Es können topographische Objekte wie

  • Gelände
  • Bäume
  • Mauern und Kanäle
  • Gräben und Böschungen
  • Leitungen

aufgenommen und dokumentiert werden.

Höhenbestimmungen:

Höhenbestimmungen dienen zur Dokumentation der Höhenunterschiede. Dies wird als Planungsgrundlage und zum Beispiel im Hochwasserschutz eingesetzt.

Bauvermessungen:

Zur Bauvermessung gehören

  • Absteckung des Schnurgerüstes
  • Absteckung der Baugrube
  • Erdmassenberechnungen zur Planung

Erstellung von Lageplänen:

Der Lageplan dient als Planungsgrundlage für ein Bauvorhaben. Dieser beinhaltet

  • aktueller Katasterauszug (Grenzen und Gebäude)
  • Topographie

Straßenschlussvermessungen:

Die Straßenschlussvermessung erfolgt nach einem Straßenausbau und dient zur Aktualisierung von Liegenschaftskataster und Grundbuch.

^
Team
^
Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von der jeweiligen Art der Vermessung. Das Team Vermessung erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

^
Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf eine Ingenieurvermessung formlos beim Team Vermessung stellen.

Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

^
Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen Art der Vermessung. Das Team Vermessung erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

^
Kosten/Leistung

Gebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand.

^
Rechtsgrundlage
^
Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0