Bürgerservice
Aufstiegs-BAföG beantragen
Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung („Aufstiegs-Bafög“) erhalten.
Die Förderung bezieht sich auf
- alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie
- alle Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder Fernunterricht).
Ausnahmen sind möglich.
Mit Leistungen nach dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:
- Handwerksmeister
- Industriemeister
- Erzieher
- Techniker
- Fachkaufmann
- Betriebswirt/in oder
- auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.
Hinweis: Auch Bachelorabsolventinnen oder -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine AFBG-Förderung erhalten.
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Förderungshöchstdauer
Für eine Fortbildung:
- in Vollzeit: höchstens 24 Monate
- in Teilzeit: höchstens 48 Monate
- die in Kursabschnitten und nicht als zusammenhängender Kurs stattfindet, liegt der maximale Zeitrahmen bei
- Vollzeitmaßnahmen: 36 Monate
- Teilzeitmaßnahmen: 48 Monate
Die Abschnitte müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchlaufen.
Wenn Sie Abschnitte abwechselnd in Vollzeit und Teilzeit wahrnehmen, legt die zuständige Behörde die Förderungshöchstdauer und den maximalen Zeitrahmen individuell fest.
Wenn Sie die Fortbildung unterbrechen oder abbrechen, müssen Sie die zuständige Stelle sofort unterrichten. Sonst drohen förderrechtliche Konsequenzen.
Höhe der Leistungen
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in tatsächlich anfallender Höhe, höchstens jedoch 15.000 Euro, unabhängig vom Einkommen und Vermögen
Davon erhalten Sie 40 Prozent als Zuschuss, den Rest als zinsgünstiges Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und danach zwei Jahre, insgesamt höchstens sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei. - Für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit im Handwerk (Prüfungsstück) sowie vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen: bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 2.000 Euro,
Davon erhalten Sie 40 Prozent als Zuschuss. - Teilnehmende an Vollzeitlehrgängen erhalten monatlich zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen beziehungsweise dem Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau bzw. Ihre Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin
- Alleinstehende ohne Kind: höchstens 682 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 917 Euro
Der Kindererhöhungsbetrag für jedes Kind beträgt 235 Euro, davon werden 55 % als Zuschuss gewährt. - Verheiratete ohne Kind: 917 Euro
- Verheiratete mit einem Kind: 1.152 Euro
Der Kindererhöhungsbetrag für jedes Kind beträgt 235 Euro, davon werden 55 % als Zuschuss gewährt.
- Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 130 Euro pro Kind als Kinderbetreuungskosten.
Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:
- Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
- die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
- die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
- der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
- Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten. Es empfiehlt sich, sie frühzeitig zu kontaktieren.
- Sie können den Antrag online stellen. Oder Sie beantragen die Förderung schriftlich. Die Antragsformulare können Sie auch persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern.
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung. Sie erhalten einen Bescheid über die staatlichen Zuschüsse.
- Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen. Den Darlehensvertrag müssen Sie ausfüllen. Vergessen Sie nicht die Angaben zum Pass beziehungsweise Personalausweis oder legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Mit Ihrer Unterschrift unter den Darlehensvertrag nehmen Sie die Konditionen an. Lassen Sie Ihre Unterschrift bei einer Bank bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist bei der KfW ein, kommt der Darlehensvertrag zustande .
- Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem der Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.
Bei Vollzeitmaßnahmen: Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners.
Sollten Sie über eine eigene Krankenversicherung verfügen, ist ebenfalls ein Nachweis notwendig. Ihr Amt für Ausbildungsförderung kann weitere Unterlagen anfordern.
keine
Keine
Widerspruch und Klage
- Für einen möglichst reibungslosen Ablauf stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens drei Monate vor Beginn Ihres Lehrgangs bzw. bei Folgeanträgen zu mehrteiligen/-jährigen Vollzeitlehrgängen drei Monate vor Ende Ihres bisherigen Bewilligungszeitraumes.
Kostenlose Info-Hotline:
- 0800 622 36 34
- Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr
Online hier für Baden-Württemberg:
https://ekp.dvvbw.de//intelliform/forms/bafoeg-AFBG/mfw/AFBG/index
Oder klassisch: Hier können Sie den Antrag mit den entsprechenden Formularen stellen: