Bürgerservice

Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Mitarbeiter
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich A - D)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich K - M)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich E - J)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich N - Sch)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich Sci - Z)
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

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Verfahrensablauf

Sie sollten die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt oder bei uns. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an uns weiter.

Gegen eine gesonderte Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen wir Ihnen gerne.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (neuer Link: Fotomustertafel_2007_R13.indd (bundesdruckerei-gmbh.de))
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Kosten/Leistung

Ab 01.01.2021 werden folgende Gebühren erhoben:

  • bei Umschreibung innerhalb der Probezeit: EUR 37,10
  • bei Umschreibung außerhalb der Probezeit: EUR 36,30

Falls eine Prüfung zu absolvieren ist, kommt eine Nachgebühr in Höhe von 7,60 EUR hinzu.

Für eine Expressbestellung des Führerscheins wird ggf. außerdem eine separate Gebühr in Höhe von 20,48 EUR verlangt.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0