Bürgerservice

Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen

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Mitarbeiter
  • Kreisjugendamt: regionaler Pflegekinderdienst
  • Kreisjugendamt: Zentraler Pflegekinderdienst
  • Kreisjugendamt: regionaler Pflegekinderdienst
  • Kreisjugendamt: Zentraler Pflegekinderdienst
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zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt.

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

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Voraussetzungen

- Formale Kriterien:

  • ein dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechender Altersunterschied zwischen Ihnen und dem Pflegekind
  • ausreichender Wohnraum für ein (weiteres) Kind
  • Ein eigenes Zimmer ist ideal. Das Pflegekind kann aber auch ein Zimmer mit einem anderen Kind teilen.
  • es dürfen maximal fünf minderjährige Kinder im Haushalt leben (inkl. Leibl.- /Stief-/ Tages-/ Pflegekinder)
  • gesicherte finanzielle Verhältnisse

- Persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten:

Entscheidend für uns sind unter anderem Ihre Lebenseinstellung, Ihre Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, Ihr Erziehungsstil und Umgang mit schwierigen Situationen.
Weitere wichtige Voraussetzungen sind:

  • körperliche und seelische Gesundheit und Belastbarkeit
  • Freude am Zusammenleben mit Kindern, erzieherische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Geduld
  • Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen
  • genügend Zeit, um eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen

Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Hinweis: 
Sie können Pflegefamilie als Familie, Paar oder Einzelperson werden. Ihre eigenen Kinder spielen eine wesentliche Rolle, denn für das Gelingen des Pflegeverhältnisses müssen Sie die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf die eigenen Kinder bedenken.

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Verfahrensablauf

Wenn Sie Pflegefamilie werden möchten, wenden Sie sich bitte an die Fachkräfte des zentralen Pflegekinderdienstes. Zu ihren Aufgaben gehören die Vorbereitung und Überprüfung von Pflegestellenbewerbern.
In regelmäßigen Abständen finden Bewerberseminare statt.

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Erforderliche Unterlagen
  • erweitertes Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • ausgefüllter Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zur eigenen Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
  • ggf. weitere Unterlagen, die das Jugendamt benötigt
  • Einverständnis zur Abfrage beim Einwohnermeldeamt
  • Selbstverpflichtungserklärung
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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

Die Bewerbungsphase dauert bis zu einem Jahr.

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

§ 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • § 27 (Hilfe zur Erziehung)
  • § 33 (Vollzeitpflege)
  • § 44 (Erlaubnis zur Vollzeitpflege)
  • § 72a (Persönliche Eignung)
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0