Bürgerservice
Waffenrecht: Ein-/Austragung von Schusswaffen nach Erwerb/Überlassen
Waffenbesitzkarteninhaber müssen den Erwerb bzw. das Überlassen von Schusswaffen (auch wesentliche Teile und Schalldämpfer) binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzeigen und gleichzeitig die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist/werden soll, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorlegen.
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Sachbearbeitung Waffen, Sprengstoffe
- Erlaubnis zum Erwerb und/oder Besitz von Schusswaffen
- Anzeige des Erwerbs oder des Überlassens von Waffen/Waffenteilen
--> Nutzen Sie bitte das Formular Ein-/Austrag von Waffen
- Waffenbesitzkarte (ggf. Europäischer Feuerwaffenpass)
pro Waffe/Waffenteil
28,00 Euro Ein-/Austrag in Waffenbesitzkarte
20,00 Euro Ein-/Austrag in Europäischen Feuerwaffenpass
Jeder weitere Ein-/Austrag (im Rahmen des selbigen Erwerbs- oder Überlassungsvorgangs)
20,00 Euro
Austragung bei vollständiger Auflösung des Waffenbestandes
10,00 Euro
Sofern Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs einer Langwaffe auf Grundlage eines Jagdscheines noch keine Waffenbesitzkarte besitzen oder Ihr Dokument hält keine Eintragungsmöglichkeit mehr bereit, müssen Sie eine (neue) Waffenbesitzkarte beantragen.
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