Bürgerservice

Asbest

Für Asbest gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1993 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Eine Pflicht zur Sanierung besteht indes nicht. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest gilt die Technische Regel Gefahrstoffe. Diese Arbeiten erfordern einen Sachkundenachweis und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
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Mitarbeiter
  • Betrieblicher Arbeitsschutz, Fachtechnik
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Rechtsgrundlage
Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Asbest“
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0