Bürgerservice
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind meldepflichtig, wenn diese eine Ausfallzeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben. Unfälle sind dann der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht mitzuteilen.
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Sekretariat Gewerbeaufsicht - Immissionsschutz und Arbeitsschutz