Bürgerservice

Begasungen

Begasungen dienen der Bekämpfung von Schädlingen.
Häufige Anwendungsgebiete sind Getreidesilos und andere Lagerstätten für organische Materialien, aber auch Kirchen werden zur Bekämpfung des Holzwurms begast.
Bei Begasungen werden hochgiftige Gase eingesetzt. Daher werden in der Gefahrstoffverordnung besondere Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Für die Durchführung von Begasungen muss die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden. Begasungen sind der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
^
Rechtsgrundlage
Technische Regel Gefahrstoffe, TRGS 512 „Begasungen“
^
Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0