Bürgerservice

Aussiedler und Asylbewerber

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Mitarbeiter
  • Anschlussunterbringung, Wohnheimgebühren, Spätaussiedler
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Weitere Hinweise
Der Landkreis ist als Untere Eingliederungsbehörde für die Unterbringung von Spätaussiedlern zuständig.
Die Spätaussiedler werden, nachdem sie ihren Aufnahmeantrag vor der Einreise ins Bundesgebiet beim Bundesverwaltungsamt in Köln gestellt und einen Aufnahmebescheid erhalten haben, nach der Einreise ins Bundesgebiet über die Bundesaufnahmestelle Friedland einem Stadt- oder Landkreis zur Unterbringung zugeteilt. Hier können sie vorübergehend (maximal ein Jahr) in einem Übergangswohnheim Unterkunft finden, bis eine eigene Wohnung gefunden ist.
Weitere Unterstützung und Hilfe erhalten Spätaussiedler bei folgenden Migrationsberatungsstellen: Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Jugendmigrationsdienst der Bruderhaus Diakonie.

Der Landkreis Reutlingen als Untere Aufnahmebehörde ist für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig.
Nach Asylantragstellung an der Grenze oder nach Einreise ins Bundesgebiet beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge werden die Asylbwerber über die Erstaufnahmeeinrichtung der Länder (Baden-Württemberg über die Erstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe) in die Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt- und Landkreise zugeteilt. Die Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft und die Gewährung von Sachleistungen in dieser Unterkunft ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz zwingend vorgeschrieben.
Wird der Asylbewerber nach Abschluss seines Asylverfahrens anerkannt, so ist er in seiner Wohnortwahl frei. Wird der Asylantrag abgelehnt, so besteht, sofern eine Rückkehr ins Heimatland nicht erfolgt, eine weitere Aufenhtaltspflicht von einem Jahr in der Gemeinschaftsunterkunft.
Danach erfolgt die Anschlussunterbringung in eine Gemeinde.

Für die in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber des Landkreises Reutlingen untergebrachte Personen leistet der Landkreis eine umfassende Sozialbetreuung. Die untergebrachten Flüchtlinge erhalten wertneutrale Information und Beratung zum Asylverfahren, Hilfen bei Rückkehr und Weiterwanderung sowie Beratung und Betreuung bei der Arbeits- und Wohnungssuche in der Anschlussunterbringung.

Der Landkreis Reutlingen bietet in den Gemeinschaftsunterkünften ausserdem gruppenbezogene Angebote und Aktivitäten wie z.B. Sprachkurs und Hausaufgabenbetreuung an.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0