Bürgerservice

Wohnraumförderung

Das Land Baden-Württemberg fördert zur Selbstnutzung den Bau und Ersterwerb von neuem oder den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Baudarlehen.

Welche Förderung der Bauherr beantragen kann, richtet sich vor allem nach den persönlichen Verhältnissen, zum Beispiel Familiengröße, Bruttoeinkommen, Einhaltung der Mindesteigenleistungsquote und Einhaltung der Belastungsobergrenze. Ferner muss das Objekt die festgelegten Wohnflächen- und Baukostenobergrenzen einhalten.

Schwerbehinderte Menschen mit spezifischen Ansprüchen an ihren Wohnraum können unter Einhaltung der Bestimmungen auch eine Förderung erhalten.

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Landratsamt Reutlingen einzureichen. Dort werden die Anträge vorab geprüft und bei Förderfähigkeit an die Landeskreditbank weitergeleitet. Mit dem Baubeginn beziehungsweise mit dem Vertragsabschluss muss auf jeden Fall gewartet werden, bis der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.

Weitere Informationen können Sie der Broschüre über das jeweilige Landeswohnraumförderungsprogramm entnehmen. Die Broschüren sind beim Landratsamt Reutlingen oder bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg erhältlich.

Beratungsgespräche sollten mit der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes vorab telefonisch vereinbart werden.

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Mitarbeiter
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Weitere Hinweise
Weitere Hinweise erhalten Sie bei:

L-Bank Baden-Württemberg
Förderbank
Schlossplatz 10-12
76113 Karlsruhe
Experten-Telefon: 0800-150 30 30

wohneigentum(at)l-bank.de

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0