Fachkräfteeinwanderung

Sie bzw. Ihr Unternehmen möchten eine ausländische Fachkraft nach Deutschland holen? 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht ab 01.03.2020 ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise nach Deutschland unter drei Bedingungen:
  • Es muss sich um eine Fachkraft handeln.
    (= abgeschlossene Berufsausbildung, oder Ausbildungsplatz in Deutschland oder abgeschlossenes Studium im Heimatstaat)
  • Die Einreise erfolgt mit einem Visum, das von der deutschen Auslandsbotschaft erteilt wird.
  • Das Visum wird nur erteilt, wenn die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt hat.
Hinweise
Zur Durchführung des oben genannten Verfahrens kann das sogenannte beschleunigte Verfahren durchgeführt werden.
Hierzu:
  • Der Arbeitgeber wird vom künftigen Arbeitnehmer bevollmächtigt das Verfahren durchzuführen.
  • Der bevollmächtigte Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit der Ausländerbehörde ab. Die Gebühr beträgt 411 Euro.
    Weitere Gebühren fallen unter anderem bei der Anerkennungsstelle (ca. 500 Euro, Angabe ohne Gewähr), für die Visumsbeantragung (ca. 75 €) und ggf. für Legalisationen von Urkunden an.

Das Schaubild verdeutlicht den Ablauf des beschleunigten Verfahrens.
beschleunigtes Verfahren FEG


Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff  "Fachkraft" an: 

feg@kreis-reutlingen.de

Nennen Sie uns bitte dabei Ihre telefonischen Kontaktdaten. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0