Fachkräfteeinwanderung

Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.

Sie bzw. Ihr Unternehmen möchten eine ausländische Fachkraft nach Deutschland holen? Über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat der Gesetzgeber dazu erleichterte Möglichkeiten geschaffen.


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht ab 01.03.2020 ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise nach Deutschland unter drei Bedingungen:

  • Es muss sich um eine Fachkraft handeln.
    (= abgeschlossene Berufsausbildung, oder Ausbildungsplatz in Deutschland oder abgeschlossenes Studium im Heimatstaat)
  • Die Einreise erfolgt mit einem Visum, das von der deutschen Auslandsbotschaft erteilt wird.
  • Das Visum wird nur erteilt, wenn die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt hat.

Hinweise
Zur Durchführung des oben genannten Verfahrens kann das sogenannte beschleunigte Verfahren durchgeführt werden.
Hierzu:

  • Der Arbeitgeber wird vom künftigen Arbeitnehmer bevollmächtigt das Verfahren durchzuführen.
  • Der bevollmächtigte Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit der Ausländerbehörde ab. Die Gebühr beträgt 411 Euro.
    Weitere Gebühren fallen unter anderem bei der Anerkennungsstelle (ca. 500 Euro, Angabe ohne Gewähr), für die Visumsbeantragung (ca. 75 €) und ggf. für Legalisationen von Urkunden an.

Das Schaubild verdeutlicht den Ablauf des beschleunigten Verfahrens.
beschleunigtes Verfahren FEG


Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Zum 18.11.2023 und zum 01.04.2024 sind umfassende Änderungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten.
Alle diese Änderungen finden Sie hier aufgelistet: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Darüber, wie Sie als Fachkraft tätig sein können und welche Regelungen für Sie gelten könnten, können Sie hier finden: https://www.make-it-in-germany.com/de/

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