Lebenslage
Luftqualität und Feinstaub an Baustellen
- Luftreinhaltung
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
- Luftreinhaltepläne der betroffenen Gemeinden für den
- Thema "Saubere Luft ist Lebensqualität" auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW): umfangreiche Informationen zu Emissionen, Luftqualität und aktuellen Immissionsmesswerten
- Thema "Luftreinhaltung" auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg: Informationen zu Umweltzonen, Emissionen, Luftreinhalteplanung und Feinstaub
Die Verordnung der Landesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung (Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen) ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Sie trägt dazu bei,
- die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 der europäischen Luftqualitätsrichtlinie in Baden-Württemberg einzuhalten und
- die Bürgerinnen und Bürger besser vor hohen Feinstaubbelastungen zu schützen.
PM steht für Particulate Matter und heißt auf deutsch Feinstaub. Feinstaub mit einer Körnchengröße bis 10 Mikrometer wird als PM10 und mit einer Größe bis 2,5 Mikrometer als PM2,5 bezeichnet.
Verbindliche Betriebsanforderungen zur Reduzierung der Feinstaub PM10-Emissionen müssen Baumaschinen seit dem 1. Januar 2017 einhalten, wenn sie auf Baustellen in bestimmten Gemeindegebieten eingesetzt werden.
Betroffen sind Baustellen in Ludwigsburg, Markgröningen, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen.
Die Verordnung gilt für alle Baustellen in den genannten Gebieten (einschließlich des Landschafts- und Gartenbaus), die nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingerichtet oder begonnen werden.
Zuständig für die Durchführung und Kontrolle der Verordnung sind die unteren Immissionsschutzbehörden, das heißt
- die Landratsämter Ludwigsburg, Reutlingen und Tübingen sowie
- die Stadt Stuttgart.