Lebenslage

Sonstige Nutzungsarten

Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?

Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.

Übergeordnete Lebenslage: Nutzung des Grundstücks

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0